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Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird in Deutschland zum 01.01.2009 eingeführt. Sie ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.

Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf alle Kapitaleinkünfte und wird mit einem festgelegten Steuersatz erhoben.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der Steuersatz ist von den persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Anlegers unabhängig und beträgt 25% zuzüglich dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Gesamtbelastung maximal 28%).

Welche Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer?
Der Abgeltungssteuer unterliegen alle Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten und aus Dividenden.

Wer nimmt den Steuerabzug vor?
Die fällige Abgeltungssteuer wird automatisch vom inländischen Kreditinstitut, bei dem die einzelne Kapitalanlage gehalten wird, abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerlast kann durch Freistellungsaufträge vermindert werden. Hierüber kann dann beispielsweise der neue Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten 1.602 Euro) geltend gemacht werden.

Muss ich meine Kapitalerträge in meiner Steuererklärung angeben?
Wird vom Steuerpflichtigen nicht die Einbeziehung seiner Kapitalerträge in die Einkommenssteuerveranlagung beantragt, müssen Kapitalerträge bei denen bereits die Abgeltungssteuer zum Abzug gebracht wurde, nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Kann ich Verluste geltend machen?
Verluste aus Aktienverkäufen können grundsätzlich nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Gibt es nach dem 01.01.2009 noch eine Haltefrist?
Für alle Neuanlagen ab dem 01. Januar 2009 wird die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung innerhalb der 12-Monats-Frist aufgehoben. Alle Wertpapiere die noch bis zum 31.12.2008 gekauft werden, unterliegen noch der bisherigen Regelung und können nach 12 Monaten steuerfrei veräußert werden.




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